Häusliches Arbeitszimmer

Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann - auch wenn dieses nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet - die Aufwendungen hierfür wieder bis zur Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihm für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Das Unternehmernetz.net

bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, mit anderen Unternehmern in Kontakt zu treten. Auf unseren Unternehmertagen können Sie diese persönlich kennenlernen und Erfahrungen austauschen.

BKL account UG (haftungsbeschränkt)

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und bereits seit einigen Jahren erfolgreich am Markt tätig. Zu unseren Mandanten zählen kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch viele Existenzgründer.